Den Abkömmlingen eines Betreuten steht das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung im Interesse des Betroffenen nur zu, wenn sie im ersten Rechtszug an dem Verfahren beteiligt worden sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2015
Leistet ein Ehegatte dem anderen Sicherheit für einen Bankkredit, kann mangels besonderer Abreden der Ehegatten - etwa zu einer Ehegatteninnengesellschaft - das durch die Sicherung von Krediten zu Gunsten des anderen Ehegatten familienrechtlich begründete besondere Schuldverhältnis unter Heranziehung der Regeln des Auftragsrechts abzuwickeln sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2015
Beschränkt der Versorgungsträger den Risikoschutz für das zu begründende Anrecht auf eine Altersversorgung, muss nicht bereits durch die Teilungsordnung festgelegt sein, wie sich der notwendige zusätzliche Ausgleich bei der Altersversorgung errechnet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2015
Die Einwilligung des möglichen leiblichen Vaters in eine Adoption ist nur erforderlich, wenn dieser durch eine entsprechende Glaubhaftmachung am Adoptionsverfahren mitwirkt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2015
Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem ''Bachelor of Business Administration'' abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2015
Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage danach insoweit geändert, dass die Möglichkeit einer Befristung zugelassen wurde, bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2015
Einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung widmet, kann im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, dass er von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verdoppeln, und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2015
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage berufen, wenn die Parteien in der Ausgangsvereinbarung auf das Recht zur Abänderung des Vergleichs ausdrücklich verzichtet haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2015
Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2015
Der Unterhaltsberechtigte hat gegen den Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.02.2015