E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Lebensstandard nach der Scheidung

Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.

Auch nach einer langen Ehe hat ein Geschiedener nicht automatisch einen Unterhaltsanspruch, der seinen bisherigen Lebensstandard dauerhaft sichert. Hatte der Geschiedene vor der Ehe einen niedrigeren Lebensstandard, kann er auch nur den Unterhalt verlangen, den er neben den eigenen Mitteln zur Aufrechterhaltung dieses Niveaus benötigt. Allenfalls für eine Übergangsfrist besteht - mit Rücksicht auf die lange Ehedauer - ein höherer Unterhaltsanspruch.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22