E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Statusanerkennung einer doppelten weiblichen Elternschaft

Der EUGH hat nun darüber zu entscheiden, ob eine doppelte weibliche Elternschaft anerkennungsfähig ist.

In dem entschiedenen Fall waren in einer Geburtsurkunde, zwei Personen weiblichen Geschlechts als Mütter eingetragen, ohne nähere Angaben, ob eine und wenn ja, welche von ihnen die leibliche Mutter des Kindes ist. In Frage stand, ob die Ausfertigung einer Geburtsurkunde mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass die Klägerin sich weigere anzugeben, welche die leibliche Mutter des Kindes ist.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH Rs. C 490 20 vom 20.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-10-13 wid-29 drtm-bns 2024-10-13