E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ausbildung zur Kauffrau in einem Betreuungsbüro kann höher vergütet werden

Der Stundensatz für einen Berufsbetreuers kann höher angesetzt werden, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, verfügt und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.


Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen.

Die Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement in einem Betreuungsbüro kann ein solches qualifiziertes Wissen vermitteln.

Wissen, das durch Lebenserfahrung, Fortbildungen oder Berufspraxis erworben wurde, führt ebenso wenig zu einer erhöhten Vergütung wie betreuungsrelevante Kenntnisse, die gleichsam nur am Rande der Ausbildung vermittelt wurden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 530 19 vom 29.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22