E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Vertrauensperson hat bei Beteiligung im Vorverfahren ein Beschwerderecht

Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht im Interesse des Betroffenen einer Person seines Vertrauens im eigenen Namen zu, wenn diese im ersten Rechtszug beteiligt worden ist.

Ist ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson aus dem privilegierten Personenkreis im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, steht diesen das Recht der Beschwerde nicht zu. Dabei spielt es auch keine Rolle, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist.

Denn die Beschwerdeberechtigung nach dieser Vorschrift setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte des Beschwerdeführers voraus.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 396 19 vom 11.12.2019
Normen: FamFG § 303 Abs. 2
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-06 wid-29 drtm-bns 2024-12-06