E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein Schadenersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagesbetreuungsplatzes

Die durch die Unterbringung des Kindes in einer privaten Kita entstandenen Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass für Kinder ab drei Jahren kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung besteht. Müssen die Eltern in Folge dessen mehr Geld für die Kinderbetreuung bezahlen, da sie ihr Kind in die Hände einer privaten Einrichtung geben, dessen Beiträge über den städtischen Sätzen liegen, können sie diese Mehrkosten nur ersetzt verlangen, wenn die finanzielle Belastung unzumutbar hoch ist. Dies gelte grundsätzlich auch für Kinder unter drei Jahren.
 
OLG Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main U 171 16 vom 17.05.2018
Normen: § 24 SGB 8
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-06 wid-29 drtm-bns 2024-12-06