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Kindergeld wird auf BAföG angerechnet

Mittellose Studenten ohne elterliche Unterstützung haben einen Anspruch auf BAföG-Vorausleistungen, müssen sich gezahltes Kindergeld jedoch auf diesen Anspruch anrechnen lassen.


Vorab: Unter einer BAföG-Vorauszahlung versteht man eine Vorauszahlung der Ausbildungshilfe. Eine solche Vorauszahlung hat zur Bedingung, dass die Eltern keine Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse geben oder die Zahlung trotz eines bestehenden Unterhaltsanspruchs verweigern. Ist die Ausbildung vor diesem Hintergrund gefährdet, kann eine Vorauszahlung beantragt werden.

Vor einem solchen Hintergrund beantragte eine Studentin die finanzielle Unterstützung bei ihrer Universität. Diese bewilligte den Antrag, minderte den Anspruch jedoch um das der Studentin zustehende Kindergeld. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte:

Die BAföG-Vorauszahlung in voller Höhe setzt eine tatsächliche finanzielle Notlage voraus. Eine solche ist aber nicht gegeben, wenn die Beantragende einen Anspruch auf Kindergeld hat und ihr dieses auch tatsächlich zur Verfügung steht. In diesem Fall ist es legitim, das Kindergeld auf die BAföG-Vorauszahlung anzurechnen und entsprechend weniger Ausbildungsbeihilfe auszuzahlen.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 5 C 3 14 vom 09.12.2014
Normen: § 36 I BAföG
[bns]
 

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