E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine gemeinsame elterliche Sorge aufgrund der Zugehörigkeit eines Elternteils zu den Zeugen Jehovas

Gehören zunächst beide Elternteile der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und wird ein Elternteil aufgrund der Eingehung einer neuen Partnerschaft aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, so kann unter Umständen das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden und nur einem Elternteil zugewiesen werden.

Die Entscheidung hat anhand einer Einzelfallbetrachtung zu erfolgen.

In der Einzelfallentscheidung lässt das OLG Hamm dem Willen des gemeinschaftlichen elfjährigen Kindes große Bedeutung zukommen, welches den Wunsch äußerte, beim Vater leben zu wollen.

Auch wird der persönlichen Betreuung durch einen Elternteil nicht generell der Vorrang gegenüber einer Fremdbetreuung durch die Großeltern eingeräumt.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 8 UF 228 10 vom 26.01.2011
Normen: BGB §§ 1666, 1671
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22