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Berechnung der Unterhaltspflicht eines Elternteils für ein privilegiert volljähriges Kind bei einer bestehenden weiteren Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind

Muss ein Elternteil Barunterhalt für ein nicht gemeinsames minderjähriges Kind leisten, so kann im Einzelfall ein Vorwegabzug bei der Bemessung der Haftungsanteile für ein gemeinsames privilegiert volljähriges Kind vorgenommen werden.


Ein Vorwegabzug kann insbesondere in Betracht kommen, wenn nach einer Billigkeitsabwägung im Einzelfall keine unbillige wirtschaftliche Belastung des anderen Elternteils eintritt und der Unterhaltsverpflichtete wirtschaftlich deutlich stärker Belastet ist.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 2 WF 191 10 vom 11.01.2011
Normen: BGB § 1606 I 1
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